Liebe Eltern,
die Anmeldung Ihres Kindes zur Schule ist der erste Schritt zu einem neuen und aufregenden Weg:
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren ist, wird es im nächsten Jahr eingeschult.
Wann und wo müssen Sie Ihr Kind anmelden?
Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der Zeit vom 4. Oktober bis 17. Oktober 2018 in der für Sie zuständigen Grundschule an.
Diese ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule. Sie sind zur Schulanmeldung gesetzlich verpflichtet.
Aufnahme in eine andere Schule
Auch wenn Sie eine andere Schule für Ihr Kind wünschen, melden Sie Ihr Kind zunächst in der zuständigen Schule an. Dort beantragen Sie schriftlich die Aufnahme in eine andere Schule und geben die Gründe für Ihren Wunsch an. Dies gilt auch dann, wenn Sie für Ihr Kind den Besuch einer Privatschule planen. Dem Antrag kann nur entsprochen werden, wenn freie Plätze an der gewünschten Schule vorhanden sind.
Wenn die zuständige Schule eine gebundene Ganztagsschule ist und Sie dieses pädagogische Angebot für Ihr Kind nicht wünschen, wird es an einer offenen Ganztagsschule aufgenommen.
Vorzeitige Aufnahme in die Schule
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 31. März 2014 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht.
Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Bis Februar 2019 wird eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine entsprechende Förderung in einer Kita erfolgt. Sie können sich bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Unterlagen für die Schulanmeldung
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes in der Ganztagsgrundschule beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahrs eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, ohne dass Sie dafür einen Bedarf nachweisen müssen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei. Sie beteiligen sich nur an den Kosten des Mittagessens.
Nach der Anmeldung
Ihr Kind wird durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schulärztlich untersucht. Bei der Schulanmeldung erfahren Sie, wie der Termin für die Untersuchung mit Ihnen vereinbart wird. Die Schulplätze vergibt das Schulamt Ihres Bezirks. In Einzelfällen kann es aus organisatorischen Gründen leider erforderlich sein, dass Ihr Kind in einer anderen Grundschule als der, in der Sie es angemeldet haben, aufgenommen wird. Das Schulamt informiert Sie darüber schriftlich.
Haben Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt, erhalten Sie vom Jugendamt einen Bedarfsbescheid. Danach schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit dem Jugendamt, einem Träger der freien Jugendhilfe oder einer Privatschule ab.
Schulbeginn
Die Einschulungsfeier findet in der Regel am Samstag, dem 10. August 2019, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 12. August 2019.
Die ergänzende Förderung und Betreuung kann Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn ab 1. August 2019 wahrnehmen. Sollte für die Ferienzeit eine
abweichende Regelung getroffen worden sein, teilt Ihnen Ihre Schule mit, wo Ihr Kind betreut wird.
Wir wünschen Ihrem Kind einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt und viel Freude und Erfolg beim Lernen in der Schule.
Quelle: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/