Hausordnung
Die Schule will nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch ein Ort sein, an dem sich jeder wohl fühlt. Um dies zu erreichen, ist gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung von Regeln erforderlich.
Diese Hausordnung soll in dieser Hinsicht ein reibungsloses Zusammenleben ermöglichen und damit auch eine positive Lernatmosphäre schaffen.
Abendveranstaltungen
Bei Abendveranstaltungen (z.B. Elternversammlungen) muss das Gebäude um 21.30 Uhr verlassen worden sein. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
Abfall
Papier und andere Abfälle werden ausschließlich in Abfallbehälter und Papierkörbe entsorgt. In den Klassenräumen ist der Müll getrennt zu sammeln. Für die Sauberhaltung des Schulhofes sorgen die Klassenstufen abwechselnd.
Adressenänderung
Änderungen der persönlichen Daten der Schüler*innen (z.B. Adresse, Telefon,…) sind dem Sekretariat der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für Notfälle muss für jedes Kind ein Erziehungsberechtigte*r oder Beauftragte*r telefonisch erreichbar sein.
Bücherei
Der Büchereibesuch ist folgendermaßen geregelt:
Dienstag
1. Hofpause: 1. –3. Klassen
2. Hofpause: 4. – 6. Klassen
Schüler*innen, die sich für einen Büchereibesuch entschieden haben, müssen während der gesamten Hofpause dort bleiben.
Erste Hilfe
Bei Unfällen leistet der/die am Unfallort zuerst eintreffende Lehrer*in Erste Hilfe. Danach werden das Sekretariat, ein*e Erziehungsberechtigte*r und gegebenenfalls der/die Klassenlehrer*in informiert.
In Zweifelsfällen wird die Feuerwehr gerufen.
Fehlzeiten/Krankheit
Fehlt ein*e Schüler*in, ist unverzüglich, spätestens jedoch am dritten Tag, eine Nachricht der Erziehungsberechtigten an den Klassenlehrer oder an das Sekretariat der Schule zu geben. Bei Rückkehr in die Schule hat der/die Schüler*in eine die Dauer seines Fernbleibens bestätigende Mitteilung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Feueralarm
- Alle Fenster sind zu schließen.
- Die Schüler*innen stellen sich an, der/die Lehrer*in verlässt als Letzter den Klassenraum, schließt die Tür und führt die Schüler*innen zum festgelegten Sammelplatz auf dem Schulhof oder zum Weinmeisterhornweg.
- Die Türen im Erdgeschoss werden von dem/r Lehrer*in geöffnet, der/die zuerst eintrifft. Der Hausmeister öffnet die Feuerwehrzufahrt.
Der Weinmeisterhornweg wird von den Lehrer*innen abgesperrt, damit die Schüler*innen möglichst schnell zur anderen Straßenseite gelangen können.
Fundsachen
Alle Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben, Wertgegenstände im Sekretariat.
Gefährliche Gegenstände
Es ist verboten, auf das Schulgelände Waffen im Sinne des Waffengesetzes (z.B. Taschenmesser) sowie waffenähnliche (z.B. Rasierklingen, große Schraubendreher) oder andere gefährliche Gegenstände (z.B. Feuerwerkskörper) oder Nachbildungen von Waffen zu bringen. Gemeint sind alle Gegenstände, die geeignet sind, einem anderen Verletzungen zuzufügen mit Ausnahme der Gegenstände des in der Schule üblichen Gebrauchs.
Dieses Verbot erstreckt sich auch auf das Zeigen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen.
Handys
Handys sind auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet. Bei Verlust übernimmt die Schule keine Haftung. In Notfällen kann aus dem Sekretariat der Schule telefoniert werden.
Wir sind eine „Handyfreie Schule“!
Hitzefrei
Die Schulleitung entscheidet, ob Hitzefrei gegeben wird.
Schüler*innen dürfen nur dann nach Hause entlassen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Bei lang anhaltenden Hitzeperioden gilt ein verkürzter Stundenplan:
1. Unterrichtsblock | 08.00 Uhr | 09.00 Uhr |
Frühstück | 09.00 Uhr | 09.10 Uhr |
Hofpause | 09.10 Uhr | 09.25 Uhr |
2. Unterrichtsblock | 09.30 Uhr | 10.30 Uhr |
Hofpause, Mittagessen | 10.30 Uhr | 10.55 Uhr |
3. Unterrichtsblock | 11.00 Uhr | 12.00 Uhr |
7. Stunde | 12.00 Uhr | 12.30 Uhr |
Lehrersprechzeiten
Sprechzeiten der Lehrer*innen werden nach Vereinbarung festgelegt.
Parkplatz
Der Parkplatz ist kein Schulweg. Schüler nutzen den Gehweg.
Berechtigte befahren ihn nur im Schritttempo und mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Fahrräder werden über den Gehweg geschoben.
Rauchen
Das Rauchen ist auf dem Schulgrundstück und im Gebäude verboten.
Schulbeginn
Um 7.30 Uhr beginnt die Aufsichtsführung durch Lehrer*innen im Erdgeschoss. Die Schüler*innen sollen daher nicht vorher auf dem Schulgelände eintreffen. Ausnahmen sind Schüler*innen, die in der 0. Stunde, die um 7.20 Uhr beginnt, Unterricht haben und die Schülerlots*innen.
Bis zum Klingeln um 07.50 Uhr dürfen Schüler*innen weder ins Treppenhaus noch in die Klassen gehen. Sie dürfen sich nur draußen oder in der Eingangshalle aufhalten. Das Fußballspielen und die Benutzung der Spielgeräte auf dem Außengelände ist zu dieser Zeit verboten.
Beginnt der Unterricht zur 2. Stunde, dürfen die Schüler*innen erst um 8.40 Uhr das Schulgebäude betreten. Bei Unterrichtsbeginn zur 3. Stunde bleiben die Schüler*innen bis zum Ende der Hofpause auf dem Schulhof. Ausnahmen gelten für angemeldete Schüler*innen der VHG und der ergänzenden Betreuung.
Wir möchten unsere Schüler*innen zur Selbstständigkeit erziehen. Dazu gehört auch, dass sie lernen, alleine in ihre Klasse zu gehen. Eltern bringen ihre Kinder daher bitte nur bis zur Eingangstür der Schule.
Nach den Herbstferien gehen auch die Lernanfänger*innen allein in ihre Räume.
Schulhof
Auf den Hartplätzen werden nur Softbälle benutzt. Für die Nutzung der grünen Tartanfläche gelten Regelungen, die mit den Schüler*innen und der Schulleitung abgesprochen werden. Basketbälle sind hier erlaubt.
Es werden keine Spiele gespielt, durch die andere gefährdet werden können. Die Sportanlagen dürfen während der Hofpausen nicht benutzt werden, ausgenommen sind die Tischtennisplatten.
Damit die Pflanzen wachsen können, ist das Betreten der Grünanlagen nicht gestattet.
Das Schneeballwerfen ist nicht erlaubt.
Aus Sicherheitsgründen müssen sich die Schüler*innen während der Hofpausen außerhalb des Türbereiches aufhalten. Anweisungen des Türdienstes sind zu befolgen.
Nach dem ersten Klingelzeichen gehen alle Schüler*innen rücksichtsvoll in ihre Klassen.
Sportunterricht
Für den Sportunterricht gelten besondere Regeln, die allen Schüler*innen und deren Eltern gesondert schriftlich mitgeteilt werden.
Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG)
Die VHG umfasst die Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr. Sie ist kostenlos.
Anmeldungen zur verlässlichen Halbtagsgrundschule erfolgen beim koordinierenden Erzieher, Herrn Zaczek.
Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Unterrichtsblock | 08.00 Uhr | 09.30 Uhr |
Frühstück | 09.30 Uhr | 09.40 Uhr |
Hofpause | 09.40 Uhr | 09.55 Uhr |
2. Unterrichtsblock | 10.00 Uhr | 11.30 Uhr |
Hofpause, Mittagessen | 11.30 Uhr | 11.55 Uhr |
3. Unterrichtsblock | 12.00 Uhr | 13.30 Uhr |
7. Stunde | 13.30 Uhr | 14.15 Uhr |
Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Die Dauer der Pausen ist im Gesamtumfang einzuhalten. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist für alle selbstverständlich. Bei Verspätungen entschuldigt man sich.
Zu den Hofpausen verlassen die Schüler*innen nach dem Pausenzeichen die Klassenräume und begeben sich auf den Schulhof. Der/Die jeweils unterrichtende Lehrer*in sorgt dafür, dass alle Schüler*innen die Klasse verlassen und schließt den Raum dann ab.
Eine Regenpause wird durch ein entsprechendes Klingelzeichen bekannt gegeben; die Schüler*innen bleiben in den Klassen- oder Vorräumen.
Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten zu verlassen.
Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler*innen zur Erleichterung der Reinigung die Stühle auf den Tisch und achten unter Anleitung des/der Lehrer*in darauf, dass der Raum ordentlich verlassen wird.
Wertgegenstände
Das Land Berlin haftet nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Gegenständen. Dies gilt insbesondere für MP3-Player, Gameboys und ähnliche Gegenstände, die nicht mit in die Schule genommen werden dürfen.
Schlussbemerkungen
Die vorliegende Hausordnung der Grundschule am Amalienhof will und kann nicht alle Situationen behandeln, die im Schulalltag vorkommen.
Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sind aufgefordert, sich für Erhaltung der schuleigenen Ausstattung, für eine gute Unterrichts- und Erziehungstätigkeit sowie für eine harmonische, konstruktive Zusammenarbeit einzusetzen.
Die Hausordnung ist den Lehrer*innen, Erzieher*innen und Erziehungsberechtigten auszuhändigen und von dem/r Klassenlehrer*in einmal jährlich – zweckmäßigerweise zu Beginn eines neuen Schuljahres – mit den Schülern*innen zu besprechen.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 1. November 2007 verabschiedet und tritt mit sofortiger Wirkung ab dem 1. Januar 2008 in Kraft.