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Anspruchsberechtigte Berufsgruppen für Kita- und Schulnotversorgung

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal
  • betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer
    Unternehmen des ÖPNV und der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom,
    Gas)
  • betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches
    Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal,
    sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung,
    Apotheken)
  • betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen
    Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen,
    Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und
    öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der
    Grundversorgung