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An ALLE Eltern: Masernschutzgesetz

Wie Sie sicherlich schon aus der Presse erfahren haben, gilt ab dem 1. März das Masernschutzgesetz.

Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihren Kindern bitte bis zum  13.03.2020 den Impfausweis in die Schule mitgeben und uns damit den Masernschutz nachweisen.

Dieser Nachweis kommt in die Schüler*innenakte und gilt für die gesamte Schulzeit.

Wenn Ihr Kind bisher nicht geimpft wurde, haben Sie bis zum 31.07.2020 Zeit, diese Impfung nachzuholen.

Wenn ein Nachweis nicht erbracht wird, erfolgt am 31. Juli 2020 eine Meldung an das Gesundheitsamt.

Mit freundlichen Grüßen

Ines Lemke

Schulleiterin