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Formulare

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Beitrittserklärung Förderverein


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Online-Vertrag Schließfächer


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Antrag auf Befreiung vom Unterricht


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Essensantrag

 Essensantrag Geschäftsbedingungen

Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)


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Schuleingangs­untersuchung


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Aufnahmebogen für die GS am Amalienhof


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Beurlaubung


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Wenn Sie Ihr Kind aus besonderem Anlass vom Unterricht oder einer Schulveranstaltung beurlauben lassen wollen, müssen Sie unter Angabe der Gründe einen schriftlichen Antrag an die Schule stellen.
Diesen geben Sie am besten der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, ggfs. muss der Antrag an die Schulleitung oder an das Schulamt weitergeleitet werden.
Für Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen ist die Klassenlehrerein oder der Klassenlehrer zuständig. Über Beurlaubungen für die Zeit vor und nach den Sommerferien sowie über Beurlaubungen bis zu vier Wochen entscheidet die Schulleitung.
Über darüber hinausgehende Beurlaubungen entscheidet das Schulamt.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen empfiehlt es sich, einen Antrag an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer möglichst eine Woche, einen an die Schulleitung mindestens zwei Wochen und einen an das Schulamt mindestens vier Wochen vorher einzureichen.
Diese Vorgehensweise erleichtert auch die Planung für die Lehrerinnen und Lehrer und ermöglicht es ihnen, eventuell Material zum versäumten Unterricht für Ihr Kind bereitzustellen.

Krankmeldung


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Wenn Ihr Kind erkrankt ist, oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Schule mit.
Dies kann in der Form geschehen, dass Sie einem Mitschüler eine entsprechende Nachricht mitgeben oder aber persönlich der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Bescheid sagen. Falls zeitlich keine andere Möglichkeit besteht, können Sie auch morgens in der Schule anrufen. Spätestens nach drei Tagen muss der Schule eine schriftliche Mitteilung vorliegen, aus der der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens hervorgehen.

Unfallversicherung


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Während aller schulischen Veranstaltungen, sowie auf dem direkten Schulweg, sind alle Schüler in der “Unfallkasse Berlin” versichert.
Sollte sich Ihr Kind in dieser Zeit verletzen oder einen Unfall erleiden, so trägt diese Versicherung alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
Dazu muss eine Unfallmeldung erfolgen, die die Schule erstellt und weiterleitet.
Bei einem Arztbesuch ist es erforderlich, darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Sie sollten in jedem Fall bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer sowie im Büro der Schule Telefonnummern Ihrer Arbeitsstelle, weiterer Familienangehöriger oder anderer Personen Ihres Vertrauens hinterlassen, damit die Schule Sie oder die angegebenen Personen erreichen kann, falls Ihr Kind während des Schulvormittags erkrankt oder einen Unfall erleidet.